Rechtsprechung
LSG Sachsen-Anhalt, 31.03.2016 - L 4 AS 190/15 NZB |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 145 Abs 1 SGG, § 144 Abs 1 SGG, § 144 Abs 2 SGG, § 45 Abs 1 SGB 10, § 45 Abs 2 SGB 10
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung - Minderung des Unterkunftsbedarfs um Betriebskostenguthaben
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; Zulässigkeit der Rücknahme einer Leistungsbewilligung beim Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Anwendbarkeit von § 45 SGB X
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Grundsätzliche Bedeutung; Vertrauensschutz; Begründungsmangel; Verfahrensverstoß; Verfahrensmangel
- rechtsportal.de
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dessau-Roßlau, 19.02.2015 - S 2 AS 965/12
- LSG Sachsen-Anhalt, 31.03.2016 - L 4 AS 190/15 NZB
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 04.12.1992 - VI R 11/92
Urteilsbegründung auch bei Bezugnahme auf den Parteien ausgehändigtes Urteil …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.03.2016 - L 4 AS 190/15
Sinn und Zweck der gesetzlich geregelten Begründungspflicht ist es, den Beteiligten die effektive Wahrnehmung des in Art. 103 Abs. 1 GG geschützten Anspruchs auf rechtliches Gehör zu gewährleisten; nur wenn der unterlegene Beteiligte die wesentlichen Entscheidungsgründe des Gerichts kennt, kann er die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit und Richtigkeit überprüfen und sich während der Rechtsmittelfrist über die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels hinlänglich Klarheit verschaffen (vgl. BFH, Urteil vom 4. Dezember 1992 - VI R 11/92, juris Rn. 7). - BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 4/06 R
Fehlen von Entscheidungsgründen
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.03.2016 - L 4 AS 190/15
Ist ein Urteil durch das Rechtsmittelgericht nicht zu überprüfen, weil es keine genügenden Entscheidungsgründe enthält, liegt ein von Amts wegen zu beachtender Verfahrensmangel vor (vgl. BSG, Urteil vom 29. März 2007 - B 9a SB 4/06 R, juris Rnr. 12; BSG…, Urteil vom 15. November 1988 - 4/11a RA 20/87, juris Rnr. 15).