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   LSG Sachsen-Anhalt, 31.03.2016 - L 4 AS 190/15 NZB   

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https://dejure.org/2016,8075
LSG Sachsen-Anhalt, 31.03.2016 - L 4 AS 190/15 NZB (https://dejure.org/2016,8075)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31.03.2016 - L 4 AS 190/15 NZB (https://dejure.org/2016,8075)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31. März 2016 - L 4 AS 190/15 NZB (https://dejure.org/2016,8075)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; Zulässigkeit der Rücknahme einer Leistungsbewilligung beim Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Anwendbarkeit von § 45 SGB X

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätzliche Bedeutung; Vertrauensschutz; Begründungsmangel; Verfahrensverstoß; Verfahrensmangel

  • rechtsportal.de

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 04.12.1992 - VI R 11/92

    Urteilsbegründung auch bei Bezugnahme auf den Parteien ausgehändigtes Urteil

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.03.2016 - L 4 AS 190/15
    Sinn und Zweck der gesetzlich geregelten Begründungspflicht ist es, den Beteiligten die effektive Wahrnehmung des in Art. 103 Abs. 1 GG geschützten Anspruchs auf rechtliches Gehör zu gewährleisten; nur wenn der unterlegene Beteiligte die wesentlichen Entscheidungsgründe des Gerichts kennt, kann er die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit und Richtigkeit überprüfen und sich während der Rechtsmittelfrist über die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels hinlänglich Klarheit verschaffen (vgl. BFH, Urteil vom 4. Dezember 1992 - VI R 11/92, juris Rn. 7).
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 4/06 R

    Fehlen von Entscheidungsgründen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 31.03.2016 - L 4 AS 190/15
    Ist ein Urteil durch das Rechtsmittelgericht nicht zu überprüfen, weil es keine genügenden Entscheidungsgründe enthält, liegt ein von Amts wegen zu beachtender Verfahrensmangel vor (vgl. BSG, Urteil vom 29. März 2007 - B 9a SB 4/06 R, juris Rnr. 12; BSG, Urteil vom 15. November 1988 - 4/11a RA 20/87, juris Rnr. 15).
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